BGH-Urteil zur Fehlberatung beim Immobilienerwerb
Donnerstag, den 27. August 2009Wer aufgrund einer verfehlten Anlageberatung eine Immobilie erwirbt, kann den Berater dafür haftbar machen – bis hin zur vollständigen Erstattung des Kaufpreises. Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner macht auf ein gerade veröffentlichtes Urteil der Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 28/08) aufmerksam, wonach ein Immobilienkäufer bei einer „schuldhaften Verletzung des Beratervertrages“ jetzt zwei Möglichkeiten hat: Er kann vom [...]

